Psychotherapie

Ihr Kind ist emotional belastet oder zeigt Auffälligkeiten im Verhalten? Haben Sie als Eltern Schwierigkeiten, Ihr Kind bzw. Jugendlichen angemessen zu unterstützen und fühlen Sie sich oft hilflos? Hier kann eine Psychotherapie Ihrem Kind helfen, seine psychischen Beschwerden zu lindern.
Bei folgenden Diagnosen können betroffene Kinder bzw. Jugendliche beispielsweise psychotherapeutische Hilfe über das Jugendamt in Anspruch nehmen: emotionale Störungen des Kindesalters, Bindungsstörungen, kindliche Depression, Angststörungen, Sozialphobie, Essstörungen oder Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom (ADHS).
Je nach Alter und Beschwerdebild können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen: Rollenspiele, kreative Techniken, Phantasiereisen, therapeutische Spiele, aber auch altersgerechte Gespräche über ihr Verhalten und Erleben in bedeutsamen Situationen. Das Kind bzw. der Jugendliche mit seinen individuellen Bedürfnissen, Vorlieben und Ressourcen steht bei der Gestaltung der Therapiestunden im Mittelpunkt. 
Unsere Praxis-Räume bieten dabei ein breites Angebot an therapeutischem Material und eine einladende Atmosphäre, in der die Kinder bzw. Jugendlichen sich schnell wohlfühlen und Vertrauen fassen können.

Weitere Informationen

Rolle der Familie in der Psychotherapie

Psychische Belastungen im Kindes- und Jugendalter stehen oftmals in direktem oder indirektem Zusammenhang mit kritischen Lebensereignissen des Kindes oder Besonderheiten innerhalb des Familiensystems. Gemeinsam mit dem betroffenen Kind und seinen Bezugspersonen wollen wir deshalb zunächst herausfinden, wie es zur Entstehung der Symptomatik gekommen ist und wodurch sie aufrechterhalten werden.
Solche und andere Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen sind für das Kind und seine Familie oft bereits ein erster Schritt zur Veränderung. Wir beziehen daher das gesamte Familiensystem aktiv in die Therapie mit ein. So können wir gemeinsam neue Wege erarbeiten, wie Sie den Umgang mit Ihrem Kind so gestalten können, dass sich Ihr Kind von Ihnen unterstützt und verstanden fühlt und Sie als Eltern gleichzeitig eine Entlastung erfahren.

Psychotherapie mit lerntherapeutischen Anteilen

Hat Ihr Kind (neben seinen psychischen Beschwerden) außerdem massive Lernschwierigkeiten in der Schule oder eine nachgewiesene Lernstörung? Dann kann eine Psychotherapie mit lerntherapeutischen Anteilen eine geeignete Hilfe sein.
Dabei handelt es sich um eine kombinierte Therapiemaßnahme: Es werden Elemente der Psychotherapie und der Lerntherapie miteinander verknüpft. Bei entsprechender Empfehlung durch den Fachdienst kann diese Hilfe ebenfalls durch das Jugendamt beantragt werden (nach § 27 Abs. 3 SGB VIII).

Beantragung einer Psychotherapie mit / ohne lerntherapeutische Anteile

Durch eine diagnostische Testung (z.B. bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) oder in einer psychiatrischen Praxis für Kinder und Jugendliche) kann eine mögliche psychische Störung des Kindes- oder Jugendalters festgestellt werden. In der Regel wird durch den Fachdienst bei einer vorliegenden Diagnose die Durchführung einer Psychotherapie empfohlen.
Nach dem Sozialgesetzbuch können Psychotherapien als „Hilfe zur Erziehung“ im Kontext von pädagogischen Leistungen (§27 Abs. 3 SGB VIII) und Psychotherapien als „Eingliederungshilfe“ (§35a SGB VIII) unterschieden werden. Die entsprechende Hilfe können Sie über das zuständige Jugendamt / den Regionalsozialpädagogischen Dienst (RSD) Ihres Wohnbezirks beantragen.
3klang GmbH
Zentrum für Lerntherapie, Psychotherapie & Familientherapie
Alt-Moabit 77 • 10555 Berlin
Tel: (030) 30 87 333-0 • Fax: (030) 30 87 333-1
E-Mail: therapie@3klang.berlin • Website: www.3klang.berlin
3klang GmbH © 2020-2024. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt Impressum Datenschutz