Integrative Lerntherapie

Bei Ihrem Kind wurde eine Lese-Rechtschreibstörung (LRS), Rechenstörung (Dyskalkulie) oder eine kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten (gleichzeitiges Auftreten von LRS und Dyskalkulie) festgestellt? Integrative Lerntherapie hilft den Kindern bzw. Jugendlichen, ihre Fähigkeiten in dem betroffenen Lernbereich zu verbessern und einen selbstbewussten Umgang mit ihren Lernschwierigkeiten zu entwickeln.
Lernstörungen gehen teilweise auch mit Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsproblemen und seelischen Beschwerden einher.
Die Lernerfahrungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen sind aufgrund ihrer Lernstörung meist über viele Jahre von Frustration und Misserfolg geprägt. Daher haben diese oftmals ein geringes Selbstwertgefühl. In der Lerntherapie geht es daher zum einen um die Vermittlung von geeigneten Lernstrategien, damit die Kinder und Jugendlichen die schulischen Anforderungen besser bewältigen können. Zum anderen ist es das Ziel der Lerntherapie, den Kindern und Jugendlichen wieder mehr Selbstvertrauen zu vermitteln und sie in ihren eigenen Ressourcen zu stärken, damit sie ihre Freude am Lernen zurück gewinnen.

Weitere Informationen

Der integrative Ansatz in der Lerntherapie

Die Bezeichnung "integrativ" betont den systemischen Ansatz in der Lerntherapie: So wird neben dem Kind bzw. Jugendlichen auch das familiäre und schulische Umfeld mit in die Lerntherapie einbezogen.
Als Eltern haben Sie vielleicht schon über einen langen Zeitraum mit verschiedenen Mitteln versucht, ihrem Kind bei der Bewältigung seiner Lernschwierigkeiten zu helfen. Wenn trotz aller Bemühungen keine Besserung eintritt, prägen oft Hilflosigkeit und Frustration die Eltern-Kind-Beziehung.
Die Einbeziehung der Eltern oder auch anderer wichtiger Bezugspersonen in die Lerntherapie ist uns daher sehr wichtig. 

Neben der Familie spielt natürlich auch die Schule als Lernort der Kinder bzw. Jugendlichen eine wichtige Rolle: Wir suchen daher den Kontakt zu den Klassenlehrer*innen und Fachlehrer*innen, gehen in regelmäßigen Abständen in die Schule und hospitieren im Unterricht.

Nachteilsausgleich und Notenbefreiung

Bei besonders starker emotionaler Belastung der Kinder oder Versetzungsgefahr setzen wir uns im Austausch mit den Lehrer*innen und der Schulleitung dafür ein, dass sie einen schulischen Nachteilsausgleich und bei Bedarf auch eine Notenbefreiung in den betroffenen Fächern erhalten.
Ein Nachteilsausgleich bedeutet beispielsweise eine Verlängerung der Arbeitszeit in Klassenarbeiten, ein geringerer Umfang der Aufgaben, eine einfachere Aufgabenstellung oder die Nutzung von Hilfsmitteln im Unterricht.
Eine Notenbefreiung ist in manchen Fällen sinnvoll, um das Kind vorübergehend von Misserfolgserlebnissen zu entlasten und zu einer psychischen Stabilisierung beizutragen oder um seine Versetzung nicht zu gefährden.

Hinweis: Ein Nachteilsausgleich und/oder eine Notenbefreiung können unabhängig von der Durchführung einer Integrativen Lerntherapie an der jeweiligen Schule des Kindes / Jugendlichen beantragt werden.
Sprechen Sie dazu am besten die Klassenlehrer*innen bzw. die Schulleitung an!

Integrative Lerntherapie in der Schule

Die Lerntherapie findet in der Regel ein bis zweimal wöchentlich am Nachmittag in unserer Praxis statt. Wenn Ihr Kind eine unserer Kooperationsschulen besucht, kann die Lerntherapie auch im Vormittagsbereich in der Schule durchgeführt werden.
Dieses ermöglicht eine engere Verzahnung der Lerntherapie mit den Unterrichtsinhalten der Schüler und einen intensiveren Austausch mit den Fachlehrer*innen. Weiterhin erleben manche Kinder die so gewonnene Freizeit am Nachmittag als Entlastung.

Beantragung einer Lerntherapie

Die Antragsstellung einer Lerntherapie stellt für betroffene Familien oft eine große Herausforderung dar, denn es müssen verschiedene Stellen aufgesucht werden. Hier ein kleiner "Wegweiser", der die wichtigsten Schritte bei der Beantragung im Vorfeld verdeutlichen soll:

Zeigt ein Kind über einen längeren Zeitraum schulische Auffälligkeiten, die auf eine Lernstörung (Teilleistungsstörung) hinweisen, erfolgt eine weitere Abklärung in der Regel durch einen fachdiagnostischen Dienst. Entsprechende Fachdienste sind beispielweise die Schulpsychologischen Beratungsstellen (SIBUZ) oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) des jeweiligen Bezirks. Eine diagnostische Abklärung kann auch extern durch eine psychiatrische Praxis für Kinder und Jugendliche oder eine Klinik erfolgen.
Im Rahmen der Abklärung werden auch von der Schule Informationen eingeholt, um den Bedarf des Kindes besser einschätzen zu können. Diese gibt zum Beispiel Auskunft über die bisherige schulische Förderung.
Bei einer nachgewiesenen Lernstörung wird durch den Fachdienst oder die Kinderpsychiatrische Praxis meist die Durchführung einer Integrativen Lerntherapie empfohlen.
Nach dem Sozialgesetzbuch handelt es sich bei der Lerntherapie um eine Maßnahme der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII), die über das zuständige Jugendamt / Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD) beantragt werden kann.
Sobald die Eltern beim Jugendamt / RSD ihres Wohnbezirks einen Antrag zur Kostenübernahme gestellt haben und eine Empfehlung des Fachdienstes für Lerntherapie vorliegt, kann ein Erstgespräch bei 3klang durchgeführt werden (Voraussetzung ist ein freier Therapieplatz). Im Anschluss an das Gespräch wird durch die/den durchführende/n Therapeuten/in ein Kosten- und Behandlungsplan zur Beantragung der Therapie erstellt, der dem fachdiagnostischen Dienst vorgelegt wird. Es erfolgt schließlich die Hilfeplanung gemeinsam mit der Familie und der/dem Therapeutin/en beim Jugendamt / RSD. 
Nach Zusendung der Kostenübernahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe kann die Lerntherapie dann starten!
Der Bewilligungszeitraum für eine Lerntherapie beträgt in der Regel zunächst ein Jahr, mit 1-2 Therapiestunden in der Woche. Dieses richtet sich nach der Diagnose bzw. dem Beschwerdebild. Abhängig von dem individuellen Verlauf kann vor Ablauf des ersten Jahres ein zweites Jahr Lerntherapie beantragt werden.
Hier finden Sie eine Visualisierung der Schritte bei der Antragsstellung einer Integrativen Lerntherapie.
3klang GmbH
Zentrum für Lerntherapie, Psychotherapie & Familientherapie
Alt-Moabit 77 • 10555 Berlin
Tel: (030) 30 87 333-0 • Fax: (030) 30 87 333-1
E-Mail: therapie@3klang.berlin • Website: www.3klang.berlin
3klang GmbH © 2020-2024. Alle Rechte vorbehalten. Kontakt Impressum Datenschutz