Nach dem Sozialgesetzbuch handelt es sich bei der Lerntherapie um eine
Maßnahme der Eingliederungshilfe (§35a SGB VIII), die über das zuständige Jugendamt / Regionaler Sozialpädagogischer Dienst (RSD) beantragt werden kann.
Sobald die Eltern beim Jugendamt / RSD ihres Wohnbezirks einen Antrag zur Kostenübernahme gestellt haben und eine Empfehlung des Fachdienstes für Lerntherapie vorliegt, kann ein
Erstgespräch bei 3klang durchgeführt werden (Voraussetzung ist ein freier Therapieplatz). Im Anschluss an das Gespräch wird durch die/den durchführende/n Therapeuten/in ein
Kosten- und Behandlungsplan zur Beantragung der Therapie erstellt, der dem fachdiagnostischen Dienst vorgelegt wird. Es erfolgt schließlich die
Hilfeplanung gemeinsam mit der Familie und der/dem Therapeutin/en beim Jugendamt / RSD.
Nach Zusendung der
Kostenübernahme durch die wirtschaftliche Jugendhilfe kann die Lerntherapie dann starten!
Der
Bewilligungszeitraum für eine Lerntherapie beträgt in der Regel zunächst ein Jahr, mit 1-2 Therapiestunden in der Woche. Dieses richtet sich nach der Diagnose bzw. dem Beschwerdebild. Abhängig von dem individuellen Verlauf kann vor Ablauf des ersten Jahres ein zweites Jahr Lerntherapie beantragt werden.
Hier finden Sie eine
Visualisierung der Schritte bei der Antragsstellung einer Integrativen Lerntherapie.